Antrag des Verteidigers ohne nochmalige Hauptverhandlung zu entscheiden
BayObLG, Beschluß vom 06.05.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 97/88
DRsp Nr. 1998/9801
Antrag des Verteidigers ohne nochmalige Hauptverhandlung zu entscheiden
Erklärt der Verteidiger nach Eingang des vom Amtsgericht angeforderten Schaltplans einer Verkehrssignalanlage, es solle ohne (nochmalige) Hauptverhandlung entschieden werden, deckt dies nicht eine Entscheidung, die ergeht, bevor dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wurde, zu dem inzwischen eingegangenen Schaltplan Stellung zu nehmen.