LAG Düsseldorf vom 20.03.1986
7 TA 77/86
Normen:
BRAGO § 23 ;
Fundstellen:
JurBüro 1986, 873
LAGE § 23 BRAGO Nr. 2

Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr

LAG Düsseldorf, vom 20.03.1986 - Aktenzeichen 7 TA 77/86

DRsp Nr. 1994/16013

Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr

Die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO kann auch dann anfallen, wenn das beiderseitige Nachgeben kein wirkliches Opfer ist. Das Tatbestandsmerkmal des "gegenseitigen Nachgebens" ist weit auszulegen.

Normenkette:

BRAGO § 23 ;
Fundstellen
JurBüro 1986, 873
LAGE § 23 BRAGO Nr. 2