BGH - Urteil vom 29.01.1968
III ZR 94/64
Normen:
BGB § 839 ; FinVertr Art. 8 Abs. 4; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
VersR 1968, 695

Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden; Leistungen der Sozialversicherungsträger als anderweitige Ersatzmöglichkeit

BGH, Urteil vom 29.01.1968 - Aktenzeichen III ZR 94/64

DRsp Nr. 1994/5943

Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden; Leistungen der Sozialversicherungsträger als anderweitige Ersatzmöglichkeit

1. Bei der Abgeltung von Stationierungsschäden sind die Vorschriften des deutschen Rechts zu berücksichtigen, nach denen sich die Haftung der Bundesrepublik unter sonst gleichen Umständen bestimmen würde; hieraus folgt auch die Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze unter Einschluß der Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. 2. Leistungen der Sozialversicherungsträger sind als anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen.

Normenkette:

BGB § 839 ; FinVertr Art. 8 Abs. 4; GG Art. 34 ;

Hinweise: