LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.05.2021
7 Sa 285/20
Normen:
BGB § 129b; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 09.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 894/19

Anwendung von Tarifverträgen auf ArbeitsverhältnisseAnwendbarkeit von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse aufgrund normativer Gebundenheit des ArbeitgebersZweifelsfallregelung bei UnklarheitRechtscharakter eines Informationsschreibens

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 285/20

DRsp Nr. 2021/15867

Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse aufgrund normativer Gebundenheit des Arbeitgebers Zweifelsfallregelung bei Unklarheit Rechtscharakter eines Informationsschreibens

1. Tarifverträge finden im Wege der Auslegung auf Arbeitsverhältnisse Anwendung, soweit seitens des Arbeitgebers eine normative Gebundenheit vorliegt. 2. Für die Anwendung der Zweifelsfallregelung nach § 305c Abs. 2 BGB ist mangels Unklarheit kein Raum. 3. Ein Informationsschreiben ist kein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 9. Juli 2020, Az.: 5 Ca 894/19 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 129b; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 24. Januar 2019 auf ihr Arbeitsverhältnis und daraus folgende Vergütungsansprüche des Klägers.

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