OLG Köln - Urteil vom 27.10.2000
6 U 91/00
Normen:
MarkenG §§ 14 24 23 19 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1004 (Ls)
VRS 100, 104
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 18.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 9/00

Anzeigenwerbung für EU-Neuwagen - Erschöpfungseinwand - Wort-/Bildmarke des Herstellers in Werbeanzeige

OLG Köln, Urteil vom 27.10.2000 - Aktenzeichen 6 U 91/00

DRsp Nr. 2001/7333

Anzeigenwerbung für "EU-Neuwagen" - Erschöpfungseinwand - Wort-/Bildmarke des Herstellers in Werbeanzeige

1. Erfasst die Kfz-Anzeigenwerbung eines Anbieters so genannter "EU-Neuwagen" auch solche Fahrzeuge, die noch nicht produziert worden sind oder das Werksgelände noch nicht verlassen haben, ist eine derartige Anzeige nicht durch die Erschöpfungswirkung gedeckt; der Erschöpfungseinwand des Markenrechts ist notwendig mit der Auslieferung des betreffenden Produktes in den EG-Wirtschaftsraum verbunden.2. § 23 Nr. 3 MarkenG berechtigt den Anbieter so genannter "EU-Neuwagen" nicht, in einer Werbeanzeige die Wort-/Bildmarke des Herstellers von in der Werbung aufgeführten Fahrzeugen zu verwenden, wenn der angesprochene Verkehr auch ohne Aufführung der Marke der Anzeige entnehmen kann, dass der werbende Händler Fahrzeuge - auch - dieses Herstellers vertreibt.

Normenkette:

MarkenG §§ 14 24 23 19 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine allgemein bekannte große deutsche Automobilherstellerin, die Beklagte ist KfZ-Händlerin und handelt mit frei importierten Pkw.