KG - Urteil vom 11.03.1968
12 U 1770/67
Normen:
BGB § 249 § 843 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DAR 1971, 296
ES Kfz-Schaden K-1/2
VRS 36,1
VersR 1969, 260

Art, Gegenstand und Inhalt des Schadensersatzanspruchs aus § 843 Abs. 1 BGB

KG, Urteil vom 11.03.1968 - Aktenzeichen 12 U 1770/67

DRsp Nr. 1995/9425

Art, Gegenstand und Inhalt des Schadensersatzanspruchs aus § 843 Abs. 1 BGB

Art, Gegenstand und Inhalt des Schadensersatzanspruchs aus § 843 Abs. 1 BGB wegen verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse:(a) der Anspruch zielt auf Ausgleich der durch den Schadensfall ausgelösten Nachteile infolge dauernder Störung des körperlichen Wohlbefindens (Dauerschäden);(b) zu ersetzen sind die erforderlichen, nicht etwa die tatsächlich getätigten Mehraufwendungen (kein Erstattungs- sondern Schadensersatzanspruch).

Normenkette:

BGB § 249 § 843 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

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