Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 09.05.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund (Nachlassgericht) - Zweigstelle Bergen auf Rügen - vom 11.04.2018 aufgehoben.
I.
Der Erblasser, ein vormals in S. auf R. praktizierender Arzt, ist am 18.11.2015 verstorben. Mit Beschluss vom 28.01.2016 ordnete das Amtsgericht Stralsund - Zweigstelle Bergen auf Rügen - zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses des Erblassers eine Nachlasspflegschaft an.
In der Folgezeit wurde ein Ausschlagungsverfahren möglicher Erben durchgeführt. Da ein Neffe des Erblassers - Herr D. Z. - die Erbschaft zunächst vermeintlich nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte, wurde die Nachlasspflegschaft mit Beschluss vom 02.08.2017 wieder aufgehoben. Herr D. Z. hat zur Überzeugung des Nachlassgerichts im Nachhinein jedoch darlegen können, vom Anfall der Erbschaft erst am 26.02.2018 Kenntnis erlangt zu haben. Die Erbschaft hat er sodann am 29.03.2018 fristgerecht vor dem Amtsgericht Wittlich ausgeschlagen. Ein Erbe ist aktuell nicht bekannt.
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