OLG Rostock - Beschluss vom 30.07.2020 (4 U 116/19)
I. Den Parteien wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten anheimgestellt, 1. im Falle der Klägerin, die Klage hinsichtlich eines Zinsanspruches, der Jahreszinsen aus 505.348,42 € in Höhe von vier Prozent für die Zeit [...]