BGH - Urteil vom 29.06.2021
X ZR 29/20
Normen:
BGB a.F. § 651a;
Fundstellen:
MDR 2021, 1254
NJW 2021, 2880
VersR 2021, 1386
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 08.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 106/18
OLG Koblenz, vom 01.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 1638/19

Aufführung der Bahntransfers zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt als Vorteil im Reiseprospekt bei der Beschreibung einer Flugpauschalreise; Bahntransfer als eine vom Reiseunternehmen angebotene, vom genannten Pauschalpreis umfasste Leistung

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - Aktenzeichen X ZR 29/20

DRsp Nr. 2021/12352

Aufführung der Bahntransfers zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt als "Vorteil" im Reiseprospekt bei der Beschreibung einer Flugpauschalreise; Bahntransfer als eine vom Reiseunternehmen angebotene, vom genannten Pauschalpreis umfasste Leistung

Ist im Reiseprospekt bei der Beschreibung einer Flugpauschalreise der Bahntransfer zum Flughafen ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt als "Vorteil" aufgeführt, ist dies aus Kundensicht in der Regel dahin zu verstehen, dass es sich um eine vom Reiseunternehmen angebotene Leistung handelt, die vom genannten Pauschalpreis umfasst ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10, RRa 2011, 20).

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. April 2020 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB a.F. § 651a;

Tatbestand

Die Kläger hatten bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Kuba für zwei Personen zum Preis von insgesamt 3.598 Euro gebucht. Der Hinflug sollte am 25. November 2017 um 12:05 Uhr vom Flughafen Düsseldorf starten. Grundlage der Buchung war ein Werbeprospekt, der die Beklagte als Reiseveranstalter nannte. In dem Prospekt wird die Reise optisch hervorgehoben und schlagwortartig wie folgt beschrieben:

"Kuba