1. Der Beschluss des Landgerichts - Berufungskammer - Erfurt vom 18.02.2021 wird aufgehoben.
2. Die mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 10.06.2020 (Az.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
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