Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 31. Januar 2022 mit den Feststellungen zur Alkoholisierung des Angeklagten aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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