OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.02.2007
7 U 104/06
Normen:
AKB § 7 Abs. 1 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-21 O 305/05,

Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Schadensfalles

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2007 - Aktenzeichen 7 U 104/06

DRsp Nr. 2008/209

Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Schadensfalles

»Gemäß § 7 I (2) AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Dazu gehören auch Angaben zur Feststellung des Entschädigungsbetrages. Die Frage nach Vorschäden ist sachdienlich, da diese bedeutsam für die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes sind.«

Normenkette:

AKB § 7 Abs. 1 ; VVG § 6 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I)

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet sei, ihm bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus der Fahrzeugversicherung wegen des Diebstahls seines Pkws ... in der Nacht vom 16. auf den 17.4.2005 in O1 in Polen zu gewähren.