Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragsstellers gegen den Bescheid des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 14.03.2013 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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