OLG Hamm - Urteil vom 25.09.2000
13 U 45/00
Normen:
BGB § 677 § 683 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 127
DRsp I(138)948a

Aufwendungsersatz wegen eines Unfalls beim Ausweichen im Straßenverkehr

OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 45/00

DRsp Nr. 2004/1428

Aufwendungsersatz wegen eines Unfalls beim Ausweichen im Straßenverkehr

Voraussetzungen und Inhalt eines Anspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Ersatz der Schäden aus einem Unfall, den ein Kraftfahrer beim Ausweichen vor einem über die Straße laufenden Kind verursacht.

Normenkette:

BGB § 677 § 683 ;
Fundstellen
DAR 2001, 127
DRsp I(138)948a