Aus Parkbucht einbiegender Gegner, überholender Mandant

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall dadurch verschuldet, dass sie/er sich von einer rechten Parkbucht nicht nur in den fließenden Verkehr einfädelte, sondern sich sofort zur Fahrbahnmitte einordnete, um nach links abzubiegen.  

Mein Mandant, der das Ausfahren aus der Parkbucht bemerkte, durfte darauf vertrauen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... lediglich beabsichtigte, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen und ihm auf der ausreichend breiten und vom Gegenverkehr freien Straße genügend Platz zum Überholen lassen werde (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.04.1965 - 4 Ss 46/65, VRS 30, 126). Er musste nicht damit rechnen, dass sich der Einfahrende sofort in die Straßenmitte einordnen werde (vgl. BayObLG, Urt. v. 01.10.1996 - 13 U 146/95, DAR 1986, 58). Im Ergebnis hat damit Ihr ... Versicherungsnehmer...