Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hat den Unfall dadurch verschuldet, dass sie/er sich von einer rechten Parkbucht nicht nur in den fließenden Verkehr einfädelte, sondern sich sofort zur Fahrbahnmitte einordnete, um nach links abzubiegen.
Mein Mandant, der das Ausfahren aus der Parkbucht bemerkte, durfte darauf vertrauen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... lediglich beabsichtigte, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen und ihm auf der ausreichend breiten und vom Gegenverkehr freien Straße genügend Platz zum
Überholen lassen werde (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.04.1965 -
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