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Rechtsprechung
1983
BGH
BGH - Urteil vom 25.05.1983
VIII ZR 55/82
Normen:
BGB
§
459
Abs.
2
, §
477
;
Fundstellen:
BGHZ 87, 302
NJW 1983, 2192
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg,
LG Oldenburg,
Auslegung des Begriffs werkstattgeprüft
BGH,
Urteil
vom 25.05.1983
- Aktenzeichen VIII ZR 55/82
DRsp Nr. 1995/544
Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"
»Zur Verwendung des Begriffs "werkstattgeprüft" im Gebrauchtwagenhandel.«
Normenkette:
BGB
§
459
Abs.
2
, §
477
;
Tatbestand:
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