Auslegung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
BVerfG, Beschluss vom 19.03.2007 - Aktenzeichen 2 BvR 2273/06
DRsp Nr. 2007/6212
Auslegung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Der Auslegung des § 142 Abs. 2 Nr. 2StGB, die auch das unvorsätzliche - und nicht nur das berechtigte oder entschuldigte - Sich-Entfernt-Haben vom Unfallort unter diese Norm subsumiert, steht die Grenze des möglichen Wortsinns der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" entgegen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Erstreckung der Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2StGB auf Fälle des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort gegen das strafrechtliche Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2GG) verstößt.
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