Autor: Christian Sitter |
Die Behörden sind verpflichtet, ihre vollständige Bezeichnung samt vollständiger Postanschrift in der Rechtsmittelbelehrung anzugeben. Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, übernimmt die Daten, die die Behörde über sich selber angegeben hat.
Verwaltungen mit großem, flächenmäßigem Einzugsgebiet haben sich häufig so organisiert, dass neben einer Hauptstelle/Hauptverwaltung mehrere Außen-, Zweig- oder Nebenstellen gegründet werden. Diese Stellen sind regelmäßig außerhalb des Zentralsitzes über das Verwaltungsgebiet verteilt. Ihnen ist eigen, dass sie alle der gleichen Hierarchiestufe angehören. Hier kann ein Einspruch bei jeder Verwaltungsstelle eingelegt werden.
BeispielDer Landkreis H. erlässt durch seine Außenstelle R. einen Verkehrs-Bußgeldbescheid. Der Betroffene möchte hiergegen Einspruch einlegen. Da er am Sitz der Hauptstelle des Landkreises H. in unmittelbarer Nähe arbeitet, bringt er seinen Einspruch in der Mittagspause selbst zur Hauptstelle. |
Die Einspruchseinlegung ist bei der richtigen Behörde eingegangen.
Vergleichbar der Justiz finden sich auch in der Verwaltung gemeinsame Briefeinlaufstellen. Ein dort eingehendes Schriftstück - richtige Adressierung vorausgesetzt - geht . Diese Briefeinlaufstelle ist Postanschrift der Behörde selber.
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