OLG Thüringen - Urteil vom 30.07.2002
5 U 1432/01
Normen:
BGB § 139 ; BGB § 346 ; BGB § 361a Abs. 1 ; BGB § 361a Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 361a Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 361b ; VerbKG § 7 ; VerbKG § 9 ; VerbKG § 9 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 23.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 1620/01

Auswirkungen des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages auf den verbundenen PKW-Kaufvertrag

OLG Thüringen, Urteil vom 30.07.2002 - Aktenzeichen 5 U 1432/01

DRsp Nr. 2003/2949

Auswirkungen des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages auf den verbundenen PKW-Kaufvertrag

1. Ob ein PKW-Kaufvertrag und ein Vertrag über die Bestellung von Zubehörteilen einen einheitlichen Vertrag bilden, hängt vom Willen der Parteien ab.Für die Einheitlichkeit des Rechtsgeschäfts spricht die Tatsache, dass die Zubehörteile in den gekauften PKW eingebaut werden sollten.2. In direkter oder zumindest entsprechender Anwendung des § 139 BGB erstreckt sich daher die durch den Widerruf des Verbraucherkreditvertrages eingetretene Unwirksamkeit des verbundenen PKW-Kaufvertrages auch auf die kaufvertragliche Bestellung der Zubehörteile.

Normenkette:

BGB § 139 ; BGB § 346 ; BGB § 361a Abs. 1 ; BGB § 361a Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 361a Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 361b ; VerbKG § 7 ; VerbKG § 9 ; VerbKG § 9 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückzahlung einer zur Erfüllung eines im Übrigen durch einen Verbraucherkredit finanzierten PKW-Kaufvertrages geleisteten Anzahlung, nach unstreitig wirksamem Widerruf des Verbraucherkreditvertrages.