BAG - Urteil vom 11.08.1988 (8 AZR 721/85) - DRsp Nr. 1992/6077
BAG, Urteil vom 11.08.1988 - Aktenzeichen 8 AZR 721/85
DRsp Nr. 1992/6077
Einsatz (Tätigkeit) eines Arbeitnehmers als Kraftfahrer:Belastung des Arbeitnehmers mit Nachteilen aus einer Strafverfolgung wegen Beteiligung an einem Verkehrsunfall, und zwar auch im Falle von Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs der StPO,anders u. U. bei Einsatz für Fahrten durch Gebiete außerhalb der Bundesrepublik und West-Berlins (hier: durch die DDR), in denen unzumutbare Strafverfolgungsmaßnahmen drohen.
»1. Ein als Kraftfahrer tätiger Arbeitnehmer trägt selbst die Gefahr, wegen seiner Beteiligung an einem Verkehrsunfall strafrechtlich verfolgt zu werden. Das gilt grundsätzlich auch bei Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozeßordnung. Nachteile, die ihm durch Maßnahmen der Strafverfolgung entstehen, gehören zu seinem Lebensbereich und nicht zum Betätigungsbereich des Arbeitgebers.
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