BayObLG - Beschluß vom 05.04.1989
RReg 2 St 377/88
Normen:
StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen:
DAR 1990, 361 (Bär)

BayObLG - Beschluß vom 05.04.1989 (RReg 2 St 377/88) - DRsp Nr. 1998/9914

BayObLG, Beschluß vom 05.04.1989 - Aktenzeichen RReg 2 St 377/88

DRsp Nr. 1998/9914

1. Die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers gegenüber kleineren Kindern und Kindern im grundschulpflichtigen Alter, die sich auf Wegen oder Fahrbahnen aufhalten, dürfen nicht überspannt werden, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist. 2. Ob und welche Gefahren im konkreten Fall zu befürchten sind, hängt außer von den näheren Umständen der Verkehrslage von dem bereits gezeigten Verhalten des Kindes und wesentlich von dessen Alter ab. 3. Kinder im Alter von sieben Jahren gehören zu der Gruppe von Kindern, die noch zu unberechenbarem und unbesonnenem Verhalten im Straßenverkehr neigen, so daß der Kraftfahrer auf sie besonders Rücksicht zu nehmen hat.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen
DAR 1990, 361 (Bär)