BayObLG - Beschluß vom 05.05.1983 (1 ObOWi 133/83) - DRsp Nr. 1994/7397
BayObLG, Beschluß vom 05.05.1983 - Aktenzeichen 1 ObOWi 133/83
DRsp Nr. 1994/7397
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Sorgfalt bei der Vorbeifahrt an einer zum Stehen gekommenen Kolonne, in der eine Lücke freigelassen ist, gelten nicht bei der Vorbeifahrt an einer Lücke, die lediglich einem parkenden Fahrzeug eine Einreihen in die Kolonne ermöglichen soll.