BayObLG - Beschluß vom 09.01.1990 (2 ObOWi 471/89) - DRsp Nr. 1998/9973
BayObLG, Beschluß vom 09.01.1990 - Aktenzeichen 2 ObOWi 471/89
DRsp Nr. 1998/9973
Nur wenn gewichtige Umstände zuungunsten des Täters bei der Tatschwere oder/und Schuld erkennen lassen, daß ein Verbot von einem Monat nicht ausreicht, den Betroffenen nachhaltig zu beeindrucken, kommt ein länger dauerndes Fahrverbot kommt nur in Betracht, wobei die dafür sprechenden Gründe regelmäßig im Urteil darzulegen sind.