BayObLG - Beschluß vom 13.02.1980
2 St 9/80
Normen:
StVO § 6 Satz 1, § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 58, 450

BayObLG - Beschluß vom 13.02.1980 (2 St 9/80) - DRsp Nr. 1994/7517

BayObLG, Beschluß vom 13.02.1980 - Aktenzeichen 2 St 9/80

DRsp Nr. 1994/7517

Ein Kraftfahrer darf auch in einer unübersichtlichen Kurve an einem dort haltenden Fahrzeug unter Benutzung der Gegenfahrbahn vorbeifahren, sofern er dabei die nach den gegebenen Umständen besonderen Vorsicht beachtet.

Normenkette:

StVO § 6 Satz 1, § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 58, 450