BayObLG - Beschluß vom 14.02.1989 (RReg 1 St 315/88) - DRsp Nr. 1997/1071
BayObLG, Beschluß vom 14.02.1989 - Aktenzeichen RReg 1 St 315/88
DRsp Nr. 1997/1071
»Wer in einem Stau die rechte Fahrspur dadurch blockiert, daß er trotz Halteverbots sein Fahrzeug abstellt und verläßt, kann nicht wegen Nötigung verurteilt werden, wenn der Beweggrund seines Handelns nicht festzustellen ist.«