BayObLG - Beschluß vom 16.01.1985 (1 ObOWi 428/84) - DRsp Nr. 1994/7353
BayObLG, Beschluß vom 16.01.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 428/84
DRsp Nr. 1994/7353
Zeichen 276 in Verbindung mit einem Zusatzschild, das das Symbol eines Lastkraftwagens und die Aufschrift "dürfen überholt werden" trägt, verbietet wirksam das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und von Krafträdern mit Beiwagen mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t soweit es sich nicht um Personenkraftwagen oder Kraftomnibusse handelt, und von Zugmaschinen.