BayObLG - Beschluß vom 17.03.1983 (RReg 1 St 6/83) - DRsp Nr. 1994/7402
BayObLG, Beschluß vom 17.03.1983 - Aktenzeichen RReg 1 St 6/83
DRsp Nr. 1994/7402
Die Einhaltung einer Geschwindigkeit, die es nicht ermöglicht, nötigenfalls einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug die Vorfahrt einzuräumen, kann auch ein Verschulden am Zusammenstoß mit einem die Fahrbahn überquerenden (ein Fahrrad schiebenden) Fußgänger begründen.