BayObLG - Beschluß vom 19.01.1982 (RReg 2 St 316/81) - DRsp Nr. 1994/7443
BayObLG, Beschluß vom 19.01.1982 - Aktenzeichen RReg 2 St 316/81
DRsp Nr. 1994/7443
Fährt ein Kraftfahrer ungeachtet auffälliger Warnzeichen so grob verkehrswidrig an eine Unfallstelle heran, daß sein Verhalten nicht mehr im Rahmen der gewöhnlichen Lebenserfahrung liegt, so kann der dadurch herbeigeführte Unfall demjenigen, der fahrlässig den ersten Unfall verursacht hat, nicht als voraussehbar angelastet werden.