BayObLG - Beschluß vom 19.01.1988 (1 ObOWi 282/87) - DRsp Nr. 1992/6879
BayObLG, Beschluß vom 19.01.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 282/87
DRsp Nr. 1992/6879
Gebotene Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (Abs. 1 Nr. 2) im Falle unzulässiger Zurückweisung des Verteidigers des Betroffenen vor Durchführung der Hauptverhandlung.
»Darin, daß in der Hauptverhandlung, zu der der Betroffene im Beistand seines Verteidigers erschienen ist, letzterer ohne gesetzlichen Grund zurückgewiesen und daraufhin ohne Mitwirkung des Verteidigers zur Sache verhandelt und entschieden wird, liegt eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Verletzung des rechtlichen Gehörs.«