BayObLG - Beschluß vom 21.10.1988 (1 ObOWi 138/88) - DRsp Nr. 1998/9853
BayObLG, Beschluß vom 21.10.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 138/88
DRsp Nr. 1998/9853
Will jemand aus einem Grundstück auf eine Straße nach links einbiegen, darf sich grundsätzlich durch eine Lücke, die in dem auf der Straße zum Stehen gekommenen Verkehr für seine Durchfahrt freigelassen wurde, vorsichtig in den nicht durch die stehenden Fahrzeuge in Anspruch genommenen Teil dieser Straße hineintasten.