BayObLG - Beschluß vom 21.10.1988
1 ObOWi 138/88
Normen:
StVO § 10 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 362 (Bär)

BayObLG - Beschluß vom 21.10.1988 (1 ObOWi 138/88) - DRsp Nr. 1998/9853

BayObLG, Beschluß vom 21.10.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 138/88

DRsp Nr. 1998/9853

Will jemand aus einem Grundstück auf eine Straße nach links einbiegen, darf sich grundsätzlich durch eine Lücke, die in dem auf der Straße zum Stehen gekommenen Verkehr für seine Durchfahrt freigelassen wurde, vorsichtig in den nicht durch die stehenden Fahrzeuge in Anspruch genommenen Teil dieser Straße hineintasten.

Normenkette:

StVO § 10 ;
Fundstellen
DAR 1989, 362 (Bär)