BayObLG - Beschluß vom 26.02.1988
RReg 2 St 29/88
Normen:
StGB § 142 ;
Fundstellen:
ZfS 1990, 141

BayObLG - Beschluß vom 26.02.1988 (RReg 2 St 29/88) - DRsp Nr. 1994/7315

BayObLG, Beschluß vom 26.02.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 29/88

DRsp Nr. 1994/7315

Zum Nachweis des Vorsatzes bei § 142 StGB genügt es nicht, daß der Täter hätte erkennen können und müssen, daß ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist, und insoweit eine Vergewisserung unterlassen hat.

Normenkette:

StGB § 142 ;
Fundstellen
ZfS 1990, 141