BayObLG - Beschluß vom 28.02.1985 (1 ObOWi 68/85) - DRsp Nr. 1994/7351
BayObLG, Beschluß vom 28.02.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 68/85
DRsp Nr. 1994/7351
Wer entgegen der Weisung, die Achslast auf einer Waage feststellen zu lassen, die Ladung abkippt, handelt nur dann ordnungswidrig, wenn die Fahrt zu einer bestimmten Waage angeordnet wurde und entweder diese in seiner Fahrtrichtung liegt oder der erforderliche Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.