BayObLG - Beschluß vom 29.12.1986
RReg 1 St 313/86
Normen:
StGB § 51 Abs.2, Abs.5;
Fundstellen:
BayObLGSt 1986, 155
DRsp III(310)141b-c
MDR 1987, 691
OLGSt (n.F.) StGB § 51 Nr. 3
Rpfleger 1987, 212
VRS 72, 278
VerkMitt 1987, 50

BayObLG - Beschluß vom 29.12.1986 (RReg 1 St 313/86) - DRsp Nr. 1992/6965

BayObLG, Beschluß vom 29.12.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 313/86

DRsp Nr. 1992/6965

b-c. Gebotene Anrechnung der (endgültigen) Fahrerlaubnis-Entziehung auf das Fahrverbot in einem Fall, in dem die Fahrerlaubnis durch einen zunächst rechtskräftig gewordenen Strafbefehl entzogen worden war, sodann gegen die Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung gewährt wurde und der Angeklagte schließlich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit unter Verhängung eines Fahrverbots (§ 25 Abs. 1 StVG) verurteilt worden ist: (b) Anordnung der Anrechnung bereits im Erkenntnisverfahren (Entscheidung mit konstitutiver Wirkung im Urteil); (c) zeitlicher Umfang der Anrechnung..

Normenkette:

StGB § 51 Abs.2, Abs.5;

Gründe: