BayObLG - Beschluß vom 30.06.1989
RReg 2 St 77/89
Normen:
StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 78, 60

BayObLG - Beschluß vom 30.06.1989 (RReg 2 St 77/89) - DRsp Nr. 1998/9927

BayObLG, Beschluß vom 30.06.1989 - Aktenzeichen RReg 2 St 77/89

DRsp Nr. 1998/9927

Die erhöhte Sorgfalt beim Aussteigen aus einem Fahrzeug (§ 14 Abs. 1 StVO) ist nicht gewahrt, wenn sich jemand bei Dunkelheit nach dem Verlassen des Fahrzeugs zum Herausholen von Gepäck nochmals in das Fahrzeug hineinbeugt und damit den Aussteigevorgang verzögert, ohne sich vorher nochmals über den herannahenden Verkehr zu vergewissern.

Normenkette:

StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 78, 60