BayObLG - Beschluß vom 30.11.1988 (2 ObOWi 302/88) - DRsp Nr. 1998/9867
BayObLG, Beschluß vom 30.11.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 302/88
DRsp Nr. 1998/9867
Ist nicht aufgeklärt, ob bei frühzeitiger Unterrichtung des Arbeitgebers dieser den Betroffenen von einer mehrtägigen Fernfahrt freigestellt hätte, darf das Ausbleiben eines Betroffenen nicht als unentschuldigt angesehen werden.