BayObLG - Urteil vom 03.09.1980 (RReg 5 St 326/79) - DRsp Nr. 1994/7491
BayObLG, Urteil vom 03.09.1980 - Aktenzeichen RReg 5 St 326/79
DRsp Nr. 1994/7491
Bezeichnet ein Kraftfahrzeugführer vor Antritt der Fahrt das Schaublatt des Fahrtenschreibers des von ihm gelenkten Fahrzeugs mit einem falschen Namen, so stellt er eine unechte Urkunde her, wenn er die Eintragung eigenmächtig ohne Einwilligung des Fahrzeughalters vornimmt.