BayObLG - Urteil vom 04.11.1988 (RReg 1 St 155/88) - DRsp Nr. 1998/9862
BayObLG, Urteil vom 04.11.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 155/88
DRsp Nr. 1998/9862
Läßt sich ein Wartepflichtiger dahingehend ein, er hätte den Vorfahrtberechtigten überhaupt nicht gesehen, kann er nicht mit der Begründung freigesprochen werden, er hätte - falls er ihn wahrgenommen hätte - dessen überhöhte Geschwindigkeit schuldlos unterschätzt.