BayObLG - Urteil vom 05.11.1982
RReg 1 St 311/82
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 64, 123
VerkMitt 1983, 34

BayObLG - Urteil vom 05.11.1982 (RReg 1 St 311/82) - DRsp Nr. 1994/7415

BayObLG, Urteil vom 05.11.1982 - Aktenzeichen RReg 1 St 311/82

DRsp Nr. 1994/7415

Soweit sich das Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit aus der Gefährlichkeit der Fahrweise des Täters ergibt, setzt ein Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs voraus, daß der Täter diese Gefährlichkeit als solche in seinen Vorsatz aufgenommen hat; Kenntnis der äußeren Umstände, aus denen sich die Gefährlichkeit ergibt, genügt nicht.

Normenkette:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 ;

Hinweise:

Ergänzung zu BayObLG v. 23.10.1968, VerkMitt 1969, 9 = VRS 36, 363.

Fundstellen
VRS 64, 123
VerkMitt 1983, 34