BayObLG - Urteil vom 09.08.1991
RReg 1 St 103/91
Normen:
IntVO § 4 Abs. 1 lit. c, § 10 Nr. 3, § 14 Nr. 2; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 82, 47

BayObLG - Urteil vom 09.08.1991 (RReg 1 St 103/91) - DRsp Nr. 1995/1347

BayObLG, Urteil vom 09.08.1991 - Aktenzeichen RReg 1 St 103/91

DRsp Nr. 1995/1347

»1. Ein außerdeutscher Kraftfahrzeugführer, der behauptet, einen ausländischen Fahrausweis zu besitzen, diesen aber nicht mit sich führt, kann nicht schon deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, weil er - - auch später - die Fahrerlaubnis nicht nachweist. 2. Ein Schuldspruch wegen einer Ordnungswidrigkeit des Nichtmitführens des ausländischen Fahrausweises setzt nicht den sicheren Nachweis voraus, daß der Betroffene tatsächlich eine ausländische Fahrerlaubnis hat.«

Normenkette:

IntVO § 4 Abs. 1 lit. c, § 10 Nr. 3, § 14 Nr. 2; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
VRS 82, 47