BayObLG - Urteil vom 13.01.1984 (RReg 1 St 346/83) - DRsp Nr. 1994/7373
BayObLG, Urteil vom 13.01.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 346/83
DRsp Nr. 1994/7373
A. Auch bei einer Blutalkoholkonzentration von (nur) 0,69 o/oo ist einem Kraftfahrer die Unkenntnis seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit vorzuwerfen. B. Es besteht kein allgemeines Verbot, in einem Personenkraftwagen mehr Personen zu befördern, als Sitzplätze vorhanden und im Fahrzeugschein angegeben sind.