BayObLG - Urteil vom 19.04.1985 (RReg 1 St 77/85) - DRsp Nr. 1998/9399
BayObLG, Urteil vom 19.04.1985 - Aktenzeichen RReg 1 St 77/85
DRsp Nr. 1998/9399
Kann der Tatrichter keine bestimmte Blutalkoholkonzentration feststellen, darf er gleichwohl auf Grund eines dem Angeklagten unterlaufenen groben Fahrfehlers in Verbindung mit weiteren Beweisanzeichen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für erwiesen erachten.