BayObLG - Urteil vom 27.01.1971 (RReg 5 St 110/70) - DRsp Nr. 1994/7614
BayObLG, Urteil vom 27.01.1971 - Aktenzeichen RReg 5 St 110/70
DRsp Nr. 1994/7614
1. Beim Durchfahren einer ausgedehnten Pfütze nach einem Platzregen, die von einem Kraftfahrer schon von weitem zu erkennen ist, muß er eine besondere Sorgfalt anwenden.2. Er muß seine Geschwindigkeit bei rechtzeitigem Erkennen der Wasseransammlung so sehr verringern, daß er auch bei einer größeren Wassertiefe von etwa 5 bis 10 cm, die bei der Ausdehnung der Wasseransammlung im Bereich des zu Erwartenden liegen kann, die Gefahr des Gleitens (Aquaplaning) vermeiden kann.