BayObLG - Urteil vom 27.10.1989
RReg 1 St 218/89
Normen:
StGB §§ 69, 69a ; StPO § 318 ;
Fundstellen:
DAR 1990, 364 (Bär)

BayObLG - Urteil vom 27.10.1989 (RReg 1 St 218/89) - DRsp Nr. 1998/9957

BayObLG, Urteil vom 27.10.1989 - Aktenzeichen RReg 1 St 218/89

DRsp Nr. 1998/9957

1. Ein zuungunsten der Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel kann von vornherein nicht wirksam auf die Nichtanordnung einer isolierten Sperrfrist beschränkt werden. 2. a) Zwar rechtfertigt in der Regel das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz entzogener Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots die Entziehung der Fahrerlaubnis; dies muß jedoch dann nicht gelten, wenn Umstände festgestellt sind, die eine mildere Beurteilung zulassen. b) Erlaubt aber die Tat als solche nicht schon den eindeutigen Schluß auf die Ungeeignetheit, so ist für die Beurteilung der mangelnden Eignung die Gesamtpersönlichkeit des Täters von entscheidender Bedeutung.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a ; StPO § 318 ;
Fundstellen
DAR 1990, 364 (Bär)