BGH - Beschluß vom 06.08.2004
2 StR 523/03
Normen:
OWiG § 77b Abs. 1 S. 3 ; GVG § 121 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHSt 49, 230
NJW 2004, 3643
NStZ 2005, 171
Vorinstanzen:
OLG Koblenz, vom 02.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ss 245/03

Beginn der Rechtsbeschwerdefrist bei nicht begründetem Abwesenheitsurteil

BGH, Beschluß vom 06.08.2004 - Aktenzeichen 2 StR 523/03

DRsp Nr. 2004/17147

Beginn der Rechtsbeschwerdefrist bei nicht begründetem Abwesenheitsurteil

»Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt für den bei der Urteilsverkündung abwesenden Betroffenen auch dann mit der Zustellung des Urteils, wenn dieses nicht mit Gründen versehen ist und die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG nicht vorlagen.«

Normenkette:

OWiG § 77b Abs. 1 S. 3 ; GVG § 121 Abs. 2 ;

Gründe: