I. Der Kläger erwarb am 15. November 1978 bei der WT-KG, die zur Firmengruppe der WT gehört, für die die Beklagte seit 1972/1973 bis zu deren Zusammenbruch 1980 tätig war, 800 Aktien der T-form AG zum Preis von 100.800 DM.
Der Kläger hat behauptet, bei dem Erwerb der Aktien von den Verantwortlichen der WT, darunter der Beklagten, betrogen worden zu sein. Wie anderen sei auch ihm vorgespiegelt worden, die Aktien der T-form AG hätten einen Markt und könnten jederzeit verkauft werden. Dies sei jedoch, wie den Verantwortlichen, so der Beklagten, bewußt gewesen sei, nicht der Fall gewesen, tatsächlich seien die Aktien ohne jeden Wert gewesen.
Mit seiner Klage hat der Kläger von der Beklagten Zahlung von 100.800 DM nebst Zinsen verlangt. Die Klageforderung ist erstmals durch bei Gericht am 29. August 1985 eingegangenen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids anhängig geworden.
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