A.
Die Klägerin verfolgt gem. § 116 SGB X auf sie kraft Gesetzes übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherten A, hilfsweise eigene Aufwendungsersatzansprüche gem. § 110 SGB VII.
Die Klägerin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlicher Unfallversicherungsträger. Sie erbringt an ihren Versicherten, Herrn A, O1, aus Anlass eines Arbeitsunfalls vom 21. Juni 2002 Leistungen für Heilbehandlungskosten sowie Verletztengeld und Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Zusammenstellung in der Anlage K 6 Bezug genommen.
Der Versicherte der Klägerin war zum Unfallzeitpunkt am 21. Juni 2002 Mitarbeiter der Firma B-GmbH GmbH (im Folgenden: B-GmbH), einem Mitgliedsunternehmen der Klägerin. Am Unfalltag war dieses Unternehmen mit der Errichtung eines Dachstuhls auf einer Baustelle in der ... Straße in O2 beschäftigt.
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