1.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2.
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
3.
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Urteilsausspruch hinsichtlich der Gefährdung der Verkehrssicherheit entfällt und die gegen den Betroffenen im angefochtenen Urteil verhängte Geldbuße auf 70,- Euro herabgesetzt wird.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens. Die Gebühr für das
Rechtsbeschwerdeverfahren wird um 1/3 ermäßigt. Die dem Betroffenen
im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1/3 der Landeskasse auferlegt.
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