I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Benutzens eines Mobil- oder Autotelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons hielt, zu einer Geldbuße von 52 EUR verurteilt. Das Amtsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung u.a. folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
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