Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. November 2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers infolge eines (Teil-)Betriebsübergangs am 3. April 2017 auf die Beklagte übergegangen ist.
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